Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz

Rheinland-Pfalz

www.stiftung-rheinland-pfalz-fuer-opferschutz.de

Für Wen?

Für Opfer einer Straftat und Hinterbliebene; entweder der Tatort liegt in Rheinland-Pfalz oder die Opfer/Hinterbliebenen haben zum Tatzeitpunkt in Rheinland-Pfalz gewohnt; in Ausnahmefällen auch Hilfe, wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung in Rheinland-Pfalz wohnhaft ist

sonstige Voraussetzungen

Fälle nach dem 14. Januar 2002 bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage in Folge der Tat

Förderhöchstsumme

max. 5.000€