Hessischer Opferfonds

Hessen

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Für Wen?

Leistungen für natürliche Personen, die seit dem 1. Januar 2019 Opfer einer schweren Gewalttat von landesweiter Bedeutung oder eines Terroranschlags geworden sind, wenn die Straftat in Hessen begangen wurde; auch Hinterbliebene können Leistungen beanspruchen

Umfang der Förderung / Unterstützungsangebote

einmalige Unterstützung zwischen 5.000 und 10.000€; bei schweren Körper- und Gesundheitsschäden mit langfristigen oder dauerhaften Folgen bis zu 30.000€; in besonderen Härtefällen bis zu 100.000€

Förderhöchstsumme

je nach Fall