Für Wen?
Für Opfer einer Straftat und Hinterbliebene; entweder der Tatort liegt in Rheinland-Pfalz oder die Opfer/Hinterbliebenen haben zum Tatzeitpunkt in Rheinland-Pfalz gewohnt; in Ausnahmefällen auch Hilfe, wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung in Rheinland-Pfalz wohnhaft ist
sonstige Voraussetzungen
Fälle nach dem 14. Januar 2002 bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage in Folge der Tat
Förderhöchstsumme
max. 5.000€