Für Wen?
Von Gewalttaten betroffene Menschen und Hinterbliebene, wenn die Tat in Baden-Württemberg begangen worden ist oder das Tatopfer zum Zeitpunkt der Tat in Baden-Württemberg gewohnt hat
sonstige Voraussetzungen
Tat muss hinreichend sicher nachgewiesen werden oder Täter*in muss bereits wegen der Tat strafgerichtlich verurteilt worden sein
Förderhöchstsumme
max. 10.000€ für Schmerzensgeldersatz
max. 10.000€ für materiellen Schadensausgleich