Landesstiftung Opferschutz Baden-Württemberg

Baden-Württemberg

www.landesstiftung-opferschutz.de

Für Wen?

Von Gewalttaten betroffene Menschen und Hinterbliebene, wenn die Tat in Baden-Württemberg begangen worden ist oder das Tatopfer zum Zeitpunkt der Tat in Baden-Württemberg gewohnt hat

sonstige Voraussetzungen

Tat muss hinreichend sicher nachgewiesen werden oder Täter*in muss bereits wegen der Tat strafgerichtlich verurteilt worden sein

Förderhöchstsumme

max. 10.000€ für Schmerzensgeldersatz

max. 10.000€ für materiellen Schadensausgleich