Für Wen?
Für Geschädigte aufgrund einer tätlichen oder psychischen Gewalttat sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene
Sonstige Voraussetzungen
Voraussetzung für Leistungen ist ein schädigendes Ereignis (z.B. Raubüberfall), das zu einem gesundheitlichen Schaden (z.B. Beinbruch) führt oder gesundheitliche (z.B. Gehbehinderung) und/oder wirtschaftliche (z.B. Einkommenseinbuße) Folgen verursacht