Für Wen?
Für Betroffene extremistischer Taten (Verlust naher Angehöriger, Körper- und Gesundheitsverletzungen, erhebliche Beleidigungen oder erhebliche Bedrohungen von Einzelpersonen)
sonstige Voraussetzungen
Bedürftigkeit ist keine Voraussetzung; die Tat kann im In- oder Ausland begangen worden sein, in letzerem Fall müssen die Betroffenen deutsche Staatsbürger*innen sein oder Ausländer*innen mit rechtmäßigem und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
Umfang der Förderung / Unterstützungsangebote
einmalige Reisekostenpauschalen; Pauschalen bei Todesfall naher Angehöriger bis 30.000 Euro, Pauschalen im Falle von Unterhaltsverlust bis 45.000 Euro; Bestattungskosten; Pauschale bis 20.000 Euro bei gesundheitlichen Schäden, die sich auf das Arbeitsleben auswirken/zu Berufsunfähigkeit führen
Förderhöchstsumme
je nach Maßnahme