Bundesamt für Justiz

Bundesweit

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Für Wen?

Für Betroffene extremistischer Taten (Verlust naher Angehöriger, Körper- und Gesundheitsverletzungen, erhebliche Beleidigungen oder erhebliche Bedrohungen von Einzelpersonen)

sonstige Voraussetzungen

Bedürftigkeit ist keine Voraussetzung; die Tat kann im In- oder Ausland begangen worden sein, in letzerem Fall müssen die Betroffenen deutsche Staatsbürger*innen sein oder Ausländer*innen mit rechtmäßigem und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland

Umfang der Förderung / Unterstützungsangebote

einmalige Reisekostenpauschalen; Pauschalen bei Todesfall naher Angehöriger bis 30.000 Euro, Pauschalen im Falle von Unterhaltsverlust bis 45.000 Euro; Bestattungskosten; Pauschale bis 20.000 Euro bei gesundheitlichen Schäden, die sich auf das Arbeitsleben auswirken/zu Berufsunfähigkeit führen

Förderhöchstsumme

je nach Maßnahme