Für Wen?
Nur für Betroffene aus Berlin, die Opfer einer Gewalttat geworden sind oder sich in einer Bedrohungslage befinden (hierfür muss kein Angriff stattgefunden haben). Motivation der Gewalttat/Bedrohungslage aus menschenfeindlichen Motiven; Anträge können von Einzelpersonen, Vereinen, Einrichtungen oder Organisationen aus Berlin gestellt werden
sonstige Voraussetzungen
greift erst für Vorfälle nach 2018; eine Anzeige bei der Polizei ist keine Voraussetzung, dafür aber wirtschaftliche Bedürftigkeit
Umfang der Förderung / Unterstützungsangebote
Soforthilfe in Form verschiedenster Unterstützungsmaßnahmen (z.B. bei psychologische Hilfe, Sicherheitsmaßnahmen, Empowerment, medizinische Behandlung, Anwaltskostenübernahme in finanziellen Notlagen, bei Sachschäden etc.)
Förderhöchstsumme
max. 1.000€