Für Wen?
Unterstützung für Menschen die in Nordrhein-Westfalen wohnen und Opfer von Straf- und Gewalttaten geworden sind bzw. Menschen, die in Nordrhein-Westfalen eine Straf- oder Gewalttat erlitten haben; Unterstützung deren Angehöriger und nahestehender Menschen
sonstige Voraussetzungen
greift nur für Fälle nach dem 23. Februar 2022
Umfang der Förderung / Unterstützungsangebote
Soforthilfen von i.d.R. 1.000€; einmalige Zahlungen von bis zu 10.000€