Für Wen?
Betroffene politisch-extremistisch motivierter Gewalt sowie Personen, die Gewalt, Bedrohung oder Gefährdung durch Rassismus oder andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erfahren; antragsberechtigt sind in Berlin wohnhafte Privatpersonen, gemeinnützige oder religiöse Einrichtungen, Vereine, Initiativen und ihre Träger mit Standort in Berlin
sonstige Voraussetzungen
Bedrohung oder abstrakte Gefährdung; keine gerichtliche Feststellung notwendig
Umfang der Förderung / Unterstützungsangebote
bauliche Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Türen, Fenster, Rollläden, Einbruchschutzfolien) und sonstige Sicherheits- und Schutzmaßnahmen; in Härtefällen Übernahme von Sach- und Umzugskosten
Förderhöchstsumme
max. 50.000 €; kann in besonderen Härtefällen höher angesetzt werden